SCHIMMEL: EIN HÄUFIGER STREITPUNKT

Im Wohnbereich entsteht Schimmel meist in der feuchtkalten Jahreszeit. Nachfolgend zwei in dieser Zeit häufig vorkommende Beispiele, wie leicht es bei unklarer Ursache zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kommen kann.

1)  Mieter streichen ihre Wohnung mit einer "preisgünstigen" Wandfarbe. Obwohl anschließend regelmäßig gelüftet wird, zeigen sich an den kalten Aussenwänden schon nach kurzer Zeit Schimmelflecken.

Da aus der Sicht des Mieters richtig gelüftet wurde, erfolgt Aufforderung an den Vermieter, den Schimmelbefall zu beseitigen und den vermuteten Bauschaden abzustellen.

2)  Wie im ersten Beistpiel:  Kauf einer einfachen Wandfarbe. Zur Kontrolle der Raumfeuchte installiert der Mieter einen Hygrometer bzw. ein Gerät, das per Warnton anzeigt, wann gelüftet werden muß. Nachdem die Luftfeuchte aussen mehrerte Tage über den Werten der Innenräume liegt, kommt es zu neuem Schimmelbefall.

Da der Mieter - der Technik folgend - richtig gelüftet hat, informiert er den Vermieter und fordert umgehende Schimmelbeseitigung sowie Behebung des vermeintlichen Baumangels.

In diesen beiden und vielen ähnlichen Fällen wird in der Regel ein Sachverständiger bemüht, ein Streit mit hohen Kosten und unklarem Ausgang (auch kostenmäßig) ist vorprogrammiert. Daß die zuvor verwendete Farben aufgrund verschiedener Inhaltsstoffe Auslöser des Schimmels gewesen sein könnte, wird nicht überprüft.

Hätten beide Mieter eine der von Raumfritz angebotenen Farben gestrichen, hätte es keinen Schimmel, keinen Streit und keine unnötigen Kosten gegeben, denn Raumfritz-Farben bleiben auch bei höherer Luftfeuchte schimmelfest und schaffen entspannte Mietverhältnisse.

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